Gemeinschafttour

Die Gemeinschaftstour ist das, was den Alpenverein von kommerziellen Anbietern unterscheidet. Das miteinander Erleben, voneinander Lernen und sich aufeinander Verlassen sind hier ganz wichtige Elemente. Alle Teilnehmenden sind dabei gleichermaßen verpflichtet mitzudenken und Eigenverantwortung für sich zu übernehmen. Es gilt:

 

Alle Teilnehmer*innen sind in der Lage, die Tour selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen.

Alle Entscheidungen werden gemeinschaftlich getroffen.

Trainer*in/Fachübungsleiter*in kann als Organisator*in fungieren, übernimmt jedoch keine sicherheitsrelevante Verantwortung für andere. Eine faktische Verantwortung – Stichwort „Garantenstellung“ – kann ihm oder ihr nur dann vorgehalten werden, wenn er oder sie einen Unfall aufgrund der absolvierten Ausbildung hätte voraussehen müssen.

Damit können Gemeinschaftstouren (auch wesentlich) über den Schwierigkeitsbereich hinausgehen, für den Trainer*innen und Fachübungsleiter*innen ausgebildet und lizenziert sind.

 

Es reicht nicht aus, eine Gemeinschaftstour als solche auszuschreiben. Entscheidend ist, was auf der Tour selbst „gelebt“ wird.

In dem Moment, in dem bei einer Gemeinschaftstour ein*e Trainer*in ein Gruppenmitglied, das den Anforderungen nicht gewachsen ist, ans Seil nimmt und sichert, und das Gruppenmitglied sein Vertrauen in den oder die Trainer*in setzt, wird daraus eine Führungssituation!

 

Anders als private Touren geniessen DAV-Mitglieder bei Gemeinschaftstouren der Sektionen nicht nur den üblichen Schutz der DAV-Unfallversicherung, sondern die Tour ist im Ernstfall auch über das Notfallmanagement des Deutschen Alpenvereins abgesichert. Dazu ist es nötig, dass es sich um eine beim Vorstand angemeldete und akzeptierte Tour handelt. Ein Ausflug einer Gruppe von mehreren DAV-Mitgliedern ist keine Gemeinschaftstour.

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